Was war der Germanische Lloyd?
Der Germanische Lloyd war eine Klassifikationsgesellschaft mit Sitz in Hamburg. Er stellte Regeln für Bau und Ausrüstung von Schiffen auf, prüfte danach und ließ Betriebe zu. Was eine Klassifikationsgesellschaft heute für Werften und Zulieferer bedeutet, steht auf der Seite Klassifikationsgesellschaften im Schiffbau.
DNV und Germanischer Lloyd: von der Fusion bis heute
- 1867: In Hamburg gründen 600 Reeder, Schiffbauer und Versicherer den Germanischen Lloyd (GL) — laut der Firmengeschichte von DNV.
- 2013: DNV und GL schließen sich zusammen, das Unternehmen heißt DNV GL.
- 29. Januar 2014: Die Germanischer Lloyd SE ändert ihren Namen in DNV GL SE. Auf dem Titelblatt späterer GL-Regeln, etwa Teil I-0 in der Ausgabe Oktober 2016, steht deshalb: Verweise auf „Germanischer Lloyd“ oder „GL“ im Dokument gelten auch als Verweis auf die DNV GL SE.
- 1. März 2021: DNV GL ändert den Namen in DNV.
Für neue Projekte verweist DNV auf die aktuellen DNV-Regeln (siehe unten). Welche Zulassungsarten DNV kennt und was der Betrieb dafür nachweist, zeigt die Seite DNV-Zulassung für Werften und Zulieferer.
Wo stehen die GL-Vorschriften und Richtlinien heute?
DNV führt die Regeln und Richtlinien des Germanischen Lloyd als Archiv auf dnv.com, frei herunterladbar in Ausgaben von 1998 bis Januar 2017. Für neue Projekte verweist DNV dort auf die aktuellen DNV-Regeln. Das Verzeichnis der letzten Ausgabe (Januar 2017) gliedert die „Rules for Classification and Construction“ und Richtlinien in diese Teile:
- I — Ship Technology (unter anderem Klassifikation und Besichtigungen, Seeschiffe)
- II — Materials and Welding (Werkstoffe und Schweißen)
- IV — Industrial Services
- V — Analysis Techniques
- VI — Additional Rules and Guidelines
Für die Schweißfertigung ist Teil II, Part 3 „Welding“ maßgeblich gewesen. Er besteht aus drei Kapiteln, die das Verzeichnis von Januar 2017 in der Ausgabe 2000 führt — Kapitel 3 mit einer Änderungsmitteilung zu Section 1 F von März 2008, ergänzt 2013:
- Chapter 1 — General Requirements, Proof of Qualifications, Approvals (II-3-1)
- Chapter 2 — Design, Fabrication and Inspection of Welded Joints (II-3-2)
- Chapter 3 — Welding in the Various Fields of Application (II-3-3)
Was ist eine GL-Zulassung?
„GL-Zulassung“ heißt eine Zulassung, die der Germanische Lloyd nach seinen Regeln erteilt hat. Für Schweißbetriebe stand das Verfahren in Kapitel II-3-1, Section 2 „Requirements for Welding Shops, Approval“ (Ausgabe 2000). Danach galt:
- Werften und Schweißbetriebe einschließlich Zweigbetrieben und Unterlieferanten, die Schweißarbeiten nach diesen Regeln ausführen, brauchen dafür die Zulassung der Gesellschaft (A.1.1).
- Voraussetzungen sind die Anforderungen nach Abschnitt B (unter anderem Ausrüstung, Schweißaufsicht und Schweißer), eine Besichtigung des Betriebs und, wo nötig, Verfahrensprüfungen (A.1.1).
- Jeder Betrieb hat mindestens eine voll qualifizierte Schweißaufsicht. Die verantwortliche Schweißaufsicht und ihr Stellvertreter werden der Gesellschaft gemeldet und mit der Zulassung anerkannt (B.2.1, B.2.2).
- Die Zulassung gilt drei Jahre. Sie kann auf Antrag um weitere drei Jahre verlängert werden, nach einer Besichtigung und wenn laufend unter Aufsicht der Gesellschaft geschweißt wurde und die Voraussetzungen unverändert sind (A.4.1). Wurde länger als ein Jahr nicht unter ihrer Aufsicht geschweißt, ist die Erneuerung spätestens zum Ende der drei Jahre zu beantragen, mit erneuter Besichtigung (A.4.2).
- Ändern sich die Voraussetzungen, etwa durch nicht geprüfte Schweißverfahren, Werkstoffe oder Schweißzusätze oder eine geänderte Schweißaufsicht, ist die Gesellschaft zu informieren; in der Regel wird die Zulassung dann überarbeitet. Fallen die Voraussetzungen weg, erlischt sie (A.5.1, A.5.2).
- Die Zulassung deckte laut Regel die wesentlichen Qualitätsanforderungen nach EN 729/ISO 3834 ab. Eine Zertifizierung nach diesen Normen musste im Antrag ausdrücklich verlangt werden (A.2.2); dafür galten zusätzliche Anforderungen, die als erfüllt galten, wenn der Betrieb ein zertifiziertes QS-System nach EN 29000/ISO 9000 hatte (A.1.2).
Die Normangaben (EN 729, EN 29000) stehen so in der Regel von 2000 und sind hier nicht auf heutige Ausgaben umgeschrieben. Wie die Schweißbetriebsanerkennung heute bei DNV geregelt ist, steht auf der Seite DNV-Zulassung.
Gelten GL-Zertifikate noch?
Darauf gibt es keine Pauschalantwort. Die Quellen trennen drei Fälle:
Laut der DNV-FAQ zur Namensänderung 2021 bleiben sie gültig; die Umbenennung allein macht keine Zertifikate ungültig. Für die Umstellung bestehender Zertifikate auf den Namen DNV nennt die FAQ drei Jahre bei Managementsystem- und fünf Jahre bei Produktzertifikaten; Schiffszertifikate werden bei der nächsten periodischen Besichtigung umgestellt. Zu Zertifikaten, die noch der Germanische Lloyd selbst ausgestellt hat, sagt diese FAQ nichts.
Eine Schweißbetriebszulassung nach GL II-3-1 galt drei Jahre und wurde nur nach einer Besichtigung verlängert. Ob ein solches Papier heute noch gilt, hängt also an Laufzeit und Verlängerung, nicht am Namen im Briefkopf.
Gültige Zulassungen, etwa Typzulassungen und Zulassungen von Herstellern und Betrieben, veröffentlicht DNV im Approval Finder — ausdrücklich unabhängig davon, ob DNV, GL oder DNV GL sie ausgestellt hat. Gesucht wird unter anderem nach Zertifikatsnummer oder Zertifikatsinhaber.
Betriebspraxis, keine Normvorgabe: Liegt von einem Zulieferer ein Nachweis mit GL im Kopf vor, Zertifikatsnummer, Ablaufdatum, Anwendungsbereich und Regelgrundlage festhalten und im Approval Finder abgleichen. Welche Schweißnachweise eine Werft insgesamt führt, steht auf der Seite Schweißnachweise im Schiffbau.
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