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Schweißnachweise im Schiffbau: was geführt werden muss

Wer im Schiffbau schweißt, führt im Kern die Schweißnachweise der ISO-Reihe: Schweißanweisung, Verfahrensprüfung, Schweißerprüfung, Schweißaufsicht und Werkstoffzeugnis. Welche Regel darüber hinaus gilt, steht im Regelwerk der jeweiligen Klassifikationsgesellschaft.

Die fünf Nachweise

1. Schweißanweisung (WPS) nach ISO 15609-1

Die WPS legt fest, wie eine Verbindung geschweißt wird: Grundwerkstoff und Werkstoffgruppe, Prozess, Zusatzwerkstoff, Schutzgas, Nahtform, Position, Lagenaufbau, Vorwärmung und Streckenenergie. Sie ist das Dokument, auf das sich alle anderen Nachweise beziehen. In der Praxis scheitert sie selten am Wissen, sondern daran, dass eine Word-Vorlage kopiert und ein Feld vergessen wird.

2. Verfahrensprüfung (WPQR) nach ISO 15614-1

Die Verfahrensprüfung belegt, dass das Verfahren die geforderten Eigenschaften erreicht. Entscheidend ist ihr Geltungsbereich: Welche Werkstoffgruppen, Abmessungen, Positionen und Prozesse deckt sie ab? Eine WPS ohne tragende Verfahrensprüfung ist eine Absichtserklärung, kein Nachweis.

3. Schweißerprüfung nach ISO 9606-1

Die Prüfbescheinigung des Schweißers hat wiederum einen eigenen Geltungsbereich und eine eigene Gültigkeit. Sie muss zum Zeitpunkt der Ausführung gültig und bestätigt sein — und zur WPS passen. Maßgeblich für Stahl ist ISO 9606-1:2012 (DIN EN ISO 9606-1:2017); für Aluminium gilt ISO 9606-2 mit eigenen Geltungsbereichen. Fristen und Verlängerung im Detail.

4. Schweißaufsicht nach ISO 14731

ISO 14731 regelt Aufgaben und Verantwortung der Schweißaufsicht. Dokumentiert wird, wer die Aufsicht wahrnimmt, welche Qualifikation diese Person hat und welche Aufgaben ihr übertragen sind. Eine Vertretung zu hinterlegen ist betriebliche Praxis, keine Vorgabe der Norm. Welche Aufsichtsstufe ein Betrieb braucht, ergibt sich aus seinem Anwendungsfall und der Festlegung der zuständigen Stelle — nicht aus einer Softwareeinstellung.

5. Werkstoffzeugnis nach EN 10204

Zur Naht gehört der Werkstoff, und zum Werkstoff die Prüfbescheinigung — in der Regel eine Bescheinigung nach EN 10204 (etwa 3.1). Sie belegt die Eigenschaften der eingesetzten Charge. Erst die Zuordnung Charge → Bauteil → Naht macht die Akte rückverfolgbar.

Warum die Reihenfolge zählt

Die fünf Nachweise sind eine Kette: Werkstoff trägt die WPS, die WPS wird von der Verfahrensprüfung getragen, die Ausführung von der Schweißerprüfung, und die Zuständigkeit von der Schweißaufsicht. Fehlt ein Glied, ist die Kette an dieser Stelle offen — unabhängig davon, wie gut die anderen vier geführt sind.

Genau darum ist die Deckungsprüfung zwischen WPS, Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung der Punkt, an dem sich eine geführte Akte von einem Ordner unterscheidet.

Und die Klassifikationsregeln?

Klassifikationsgesellschaften verweisen für die Schweißnachweise auf die ISO-Reihe; welche Regel gilt, steht im jeweiligen Regelwerk. Über Anerkennung, Prüfumfang und Abnahme entscheidet die jeweilige Stelle, im konkreten Projekt und für den konkreten Betrieb. Eine Software kann diese Entscheidung nicht vorwegnehmen; sie führt die Nachweise an einer Stelle und zeigt, wo einer fehlt oder eine Frist ansteht.

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