Schweißerprüfung nach ISO 9606-1: Fristen und Verlängerung
Eine Schweißerprüfung ist kein Dokument, das man einmal ablegt. Ihre Gültigkeit hängt daran, dass sie regelmäßig bestätigt und auf dem festgelegten Weg verlängert wird — und die Bestätigung ist eine wiederkehrende Unterschrift der verantwortlichen Person oder des Prüfers, kein neues Prüfstück.
Die Abschnittsangaben beziehen sich auf ISO 9606-1:2012 (DIN EN ISO 9606-1:2017).
Bestätigung im Sechs-Monats-Takt
Die Qualifikation eines Schweißers ist alle sechs Monate zu bestätigen (§ 9.2). Bestätigt wird, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Prüfung gearbeitet hat; das verlängert die Gültigkeit um weitere sechs Monate. Bestätigen darf die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person oder der Prüfer beziehungsweise die Prüfstelle. Die Bestätigung gilt für alle drei Verlängerungswege.
Bleibt die Bestätigung aus, wird die Bescheinigung ungültig (§ 9.1). Das ist der Grund, warum Bescheinigungen still ablaufen: Niemand bekommt eine Nachricht, wenn eine Unterschrift fehlt.
Verlängerung
Neben der laufenden Bestätigung kennt die Norm drei Wege, die Qualifikation zu verlängern (§ 9.3). Welcher gilt, wird bei Ausstellung auf der Bescheinigung festgelegt (§ 9.1) — nicht erst vor Ablauf.
- Weg a: Wiederholungsprüfung alle drei Jahre.
- Weg b: alle zwei Jahre werden zwei Schweißnähte aus den letzten sechs Monaten der Gültigkeit durch Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder zerstörende Prüfung geprüft und aufgezeichnet. Die Nähte bilden die ursprünglichen Prüfbedingungen ab (außer Dicke und Außendurchmesser), bewertet wird nach Abschnitt 7; das verlängert um weitere zwei Jahre.
- Weg c: kein festes Ablaufdatum — die Qualifikation gilt, solange sie nach § 9.2 bestätigt wird und die Bedingungen des § 9.3 c) erfüllt sind, darunter ein nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziertes Qualitätsprogramm des Herstellers.
Die Verlängerung nach § 9.3 führt ein Prüfer beziehungsweise eine Prüfstelle durch.
Was in der Praxis schiefgeht
- Die Liste kennt kein Datum. Bescheinigungen liegen als Scan im Personalordner; wann bestätigt wurde, steht auf dem Papier und nirgends sonst.
- Der Geltungsbereich wird übersehen. Der Schweißer ist geprüft — aber für einen anderen Prozess, eine andere Werkstoffgruppe oder eine andere Position als die, die die WPS verlangt.
- Die Frist fällt in den Urlaub. Ohne Vorlauf von einigen Wochen sind Bestätigung oder Verlängerung nicht mehr zu organisieren, und der Schweißer fällt aus der Zuordnung.
- Aluminium wird mitgezählt. Für Aluminium gilt ISO 9606-2 mit eigenen Geltungsbereichen; eine Prüfung nach Teil 1 trägt sie nicht.
Wie eine geführte Akte hilft
Wenn Prüfbescheinigung, Bestätigungs-Takt und Verlängerungsweg an einer Stelle liegen, lässt sich die Frage „wer darf das schweißen“ aus der Akte beantworten. SchiffNorm führt je Schweißerprüfung den Geltungsbereich und den Bestätigungs-Takt von sechs Monaten, dazu je nach festgelegtem Weg a oder b das Verlängerungsdatum; Weg c hat kein festes Ablaufdatum, solange die Bestätigung läuft. Die Übersicht zeigt, was als nächstes ansteht.
Dieser Text ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung und kein Normersatz. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils gültigen Fassung und die Festlegung der zuständigen Stelle. Überblick über alle Schweißnachweise.
SchiffNorm läuft auf SchweißDoku.